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Mehr Rechtsklarheit im Internationalen Privatrecht
Das Bundeskabinett hat am 21.5.2008 das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die sog. Rom-II-Verordnung beschlossen. Mit diesem Gesetz soll das deutsche Internationale Privatrecht an diese EG-Verordnung angepasst werden. Die Rom-II-Verordnung tritt als erster Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts am 11.1.2009 in Kraft. Sie regelt, welches Recht auf außervertragliche Schuldverhältnisse, also beispielsweise auf Ansprüche aus einem Autounfall, Anwendung findet.

Beispiel: Werden deutsche Touristen in Ungarn in einen Unfall verwickelt, den der Fahrer eines in Griechenland zugelassenen Lastwagens verursacht hat, bestimmt das Internationale Privatrecht, ob der Schadensersatzanspruch nach ungarischem, deutschem oder griechischem Recht zu beurteilen ist. Nach der Rom-II-Verordnung kommt im o. g. Beispiel ungarisches Recht zur Anwendung, da grundsätzlich die Rechtsordnung des Staates herangezogen wird, in dem der Schaden eingetreten ist.

Weitere Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft werden erwartet.

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