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Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens will die Bundesregierung den Abbau bürokratischer Lasten sowie Verfahrenserleichterungen bei der Steuererhebung erreichen. Inwieweit das Gesetz auch dem Versprechen seines Titels - insbesondere der "Entbürokratisierung" - gerecht wird, muss die Realität noch zeigen.

Mit dem Vorhaben soll die Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation zu ersetzen, fortgesetzt und vertieft werden. Das soll mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:

  • standardmäßige elektronische Übermittlung von Steuererklärungen der Unternehmen

  • standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen

  • die Verpflichtung, anlässlich der Aufnahme der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit Auskunft über steuerrelevante rechtliche und tatsächliche Verhältnisse zu geben, soll künftig auf elektronischem Wege erfüllt werden

  • es soll die Möglichkeit geschaffen werden, bestimmte Belege wie z. B. eine Zuwendungsbestätigung für Spenden auf elektronischem Wege zu übermitteln.
Außerdem enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge zur gezielten Vereinfachung und Entbürokratisierung des Besteuerungsverfahrens, u. a.:

  • die Möglichkeit, Lohnsteueraußenprüfungen von Finanzverwaltung und Prüfung durch die Rentenversicherungsträger zeitgleich durchzuführen

  • die Anhebung der Schwellenwerte für die monatlich abzugebenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen. Für die Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sollen die Grenzen von 6.136 auf 7.500 Euro und für die Abgabe von vierteljährlichen Meldungen von 512 auf 1.000 Euro steigen. Die Schwellenwerte für monatliche Lohnsteueranmeldungen erhöhen sich den Planungen zufolge von 3.000 auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 auf 1.000 Euro.
Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1.1.2009 in Kraft treten. Über die Einzelheiten informieren wir Sie, sobald die endgültige Gesetzesfassung vorliegt.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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