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Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber bei Lohnerhöhungen
Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Gleichbehandlungsansprüchen können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, nach welchen Regeln er Gehaltserhöhungen vorgenommen hat.

Der Arbeitnehmer hat jedoch keinen Auskunftsanspruch darüber, welche Lohnerhöhungen er in einem Zeitraum von mehreren Jahren anderen Arbeitnehmern gewährt hat, um daraus eventuell Ansprüche aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten zu können.

Ein so weitgehender Auskunftsanspruch würde die Darlegungs- und Beweislast in so gravierender Weise verschieben, dass der Grundsatz verletzt würde, dass niemand dem Gegner Material für dessen Prozesssieg liefern muss.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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