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Krankengeld für Selbstständige
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.7.2009 dem "Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften" zugestimmt. Die ab dem 1.8.2009 geltende Regelung beinhaltet eine Wahloption für die Versicherten. Sie können zukünftig wählen zwischen dem bisher üblichen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche bei Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes, oder sie entscheiden sich für den ermäßigten Satz und versichern das Krankengeld entweder gar nicht oder schließen einen von den gesetzlichen Krankenkassen oder einem privaten Versicherungsunternehmen angebotenen Wahlzusatztarif ab.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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