Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

Mandanteninformation

Rückwirkende Steuerrechtsänderungen vom BVerfG verworfen
Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, das am 9.11.1998 in den Bundestag eingebracht und am 31.3.1999 verkündet wurde, traten einige Gesetzesänderungen - teilweise rückwirkend - in Kraft. Dazu gehörten:

  • die Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene Einnahmen durch den Ersatz der Versteuerung mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz durch die sog. Fünftelregelung
  • die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften von 2 auf 10 Jahre und
  • die Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen von 25 % auf 10 %

Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat mit Datum vom 7.7.2010 entschieden, dass die Regelungen wegen Verstoßes gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes teilweise verfassungswidrig sind.

Anmerkung: Das BVerG hält nicht die Gesetzesänderungen als solche - also die Einführung der Fünftelregelung oder die Verlängerung der Spekulationsfrist oder die Absenkung der Beteiligungsquote - für verfassungswidrig. Sie liegen im Ermessen des Gesetzgebers und seien nicht zu beanstanden. Lediglich die "Rückwirkung" der betreffenden Regelungen seien verfassungswidrig. Nachdem die Erläuterungen zu den Regelungen im Einzelnen - insbesondere die zeitliche Zuordnung und der daraus resultierende Handlungsbedarf - den Rahmen dieses Rundschreibens sprengen würden, bitten wir betroffene Steuerpflichtige, sich umgehend von uns beraten zu lassen.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190