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Das Jahressteuergesetz 2010
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2010 (JStG) am 28.10.2010 in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Zu den vielen in den vergangenen Ausgaben bereits erwähnten vorgesehenen Änderungen im Steuerrecht sind noch weitere hinzugekommen.

So wird der Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1.250 € wieder zugelassen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die erst kürzlich vom Bundesfinanzhof ergangene Entscheidung, wonach gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt, nicht der Einkommensteuer unterliegen, wird durch das JStG geändert, sodass sie wieder zu versteuern sind. Nicht in das Gesetz aufgenommen wurde eine Verschärfung bei den strafbefreienden Selbstanzeigen.

Über die einzelnen Neuregelungen informieren wir Sie in den nächsten Ausgaben bei Vorliegen der endgültigen Gesetzesfassung.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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