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Bessere Familienförderung durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Mit dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz will der Gesetzgeber auch Familien fördern. Dies erreicht er mit der Anhebung des Kindergeldes für jedes Kind um 20 €. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern seit dem 1.1.2010 184 €, für das dritte 190 €, ab dem vierten Kind kommen 215 € zum Tragen.

Ein im selben Umfang erhöhter Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gewährleistet eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 wurden der Kinderfreibetrag um 504 € auf 4.368 € und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf um 480 € auf 2.640 € erhöht. Entsprechend werden die Kinderfreibeträge für jedes Kind von 6.024 € ab dem Veranlagungszeitraum 2010 auf 7.008 € angehoben.

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