Mandanteninformation
Dezember 2011
Musterverfahren zur sog. 1-%-Regelung beim Pkw
In einem vom Niedersächsischen Finanzgericht entschiedenen Fall und jetzt beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Musterverfahren geht es um die Frage, ob die Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz (sog. 1-%-Regelung) insoweit verfassungsmäßig ist, als die Nutzungsentnahme nach dem Listenpreis bei der Erstzulassung - ohne Berücksichtigung etwaiger (üblicher) Rabatte - bemessen wird.
Der BFH wird nunmehr prüfen müssen, ob der Bruttolistenpreis der geeignete Maßstab zur Erfassung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung von Firmenwagen ist. I. d. R. wird in der Praxis nicht der Bruttolistenpreis, sondern ein viel geringerer Preis für das Fahrzeug bezahlt.
Anmerkung: Betroffene Steuerpflichtige können unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen und um Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung durch den Bundesfinanzhof ersuchen.
In einem vom Niedersächsischen Finanzgericht entschiedenen Fall und jetzt beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Musterverfahren geht es um die Frage, ob die Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz (sog. 1-%-Regelung) insoweit verfassungsmäßig ist, als die Nutzungsentnahme nach dem Listenpreis bei der Erstzulassung - ohne Berücksichtigung etwaiger (üblicher) Rabatte - bemessen wird.
Der BFH wird nunmehr prüfen müssen, ob der Bruttolistenpreis der geeignete Maßstab zur Erfassung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung von Firmenwagen ist. I. d. R. wird in der Praxis nicht der Bruttolistenpreis, sondern ein viel geringerer Preis für das Fahrzeug bezahlt.
Anmerkung: Betroffene Steuerpflichtige können unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen und um Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung durch den Bundesfinanzhof ersuchen.
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