Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

Mandanteninformation

Musterklage wegen Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde "klarstellend" geregelt, dass erhaltene Stückzinsen zu versteuern sind. Dabei ist auf den Zufluss der Stückzinsen abzustellen. Damit unterliegen auch erhaltene Stückzinsen bei der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden, nach Einführung der Abgeltungsteuer der Besteuerung.

Beim Finanzgericht Münster (FG) ist nunmehr unter dem Aktenzeichen 2 K 3644/10 E ein Klageverfahren anhängig, in dem geltend gemacht wird, dass es sich bei der Änderung nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestandes handeln würde.

Anmerkung: Betroffene Steuerpflichtige sollten Einspruch einlegen. Einspruchsverfahren will die Finanzverwaltung ruhend stellen, sofern der Einspruch auf das anhängige FG-Verfahren gestützt wird. Aussetzung der Vollziehung wird jedoch nicht gewährt.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190