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Minijobgrenze wird voraussichtlich auf 450 Euro angehoben
Minijobber sollen nach Plänen der Regierungskoalition ab dem 1.1.2013 mehr verdienen können. Dafür will sie die Geringfügigkeitsgrenze von 400 € auf 450 € anheben.

Begleitend ist angedacht, eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht einzuführen, die der sozialen Absicherung von Minijobbern dienen soll. Minijobber haben demnach den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % bis zum allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 % (2013 vermutlich 19,0 %) zu ergänzen. Ist dies nicht gewünscht, soll sich der geringfügig Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.

Auch die Grenzen für Gleitzonenbeschäftigte von 400 bis 800 € sollen auf 450 € bis 850 € angepasst werden.

Anmerkung: Der hierfür erforderliche Gesetzentwurf stand bei Ausarbeitung dieses Informationsschreibens noch aus. Über die geplanten Neuregelungen werden wir Sie in einem der nächsten Rundschreiben informieren, wenn genauere Details vorliegen.

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Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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