Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

Mandanteninformation

Scheinselbstständigkeit - rückwirkende Säumniszuschläge
In einem vom Landessozialgericht Bayern entschiedenen Fall wurde ein Gewerbe des internationalen Transportunternehmens angemeldet. Der Inhaber dieses Unternehmens übernahm dann Transportfahrten für andere Speditionen. Für diese Fahrten nutzte er jedoch die Fahrzeuge der Speditionen.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellten die Prüfer fest, dass es sich hier um eine sog. Scheinselbstständigkeit handelte und der Fahrer sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Neben den Sozialversicherungsbeiträgen durften rückwirkend auch noch Säumniszuschläge erhoben werden, da man nicht darlegen konnte, dass man unverschuldet und ohne Kenntnis von der Beitragszahlungspflicht gewesen sei.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung


Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190