Mandanteninformation
März 2012
Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens wurden u. a. papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation ersetzt. Dazu gehört auch
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass die elektronische Übermittlung von Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften für beschränkt Steuerpflichtige sowie von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit mehr als 10 Beteiligten später - vermutlich zum 1.1.2013 - startet.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens wurden u. a. papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation ersetzt. Dazu gehört auch
- die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen der
Unternehmen (Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer-
bzw. Feststellungserklärung) ab dem Veranlagungszeitraum 2011.
Davon betroffen sind auch die Anlage EÜR bzw. ein Antrag auf
Dauerfristverlängerung. In Härtefällen werden auf Antrag
Ausnahmen zugelassen und Steuererklärungen auf Papier akzeptiert,
- die elektronische Übermittlung der jährlichen Einkommensteuererklärung ab 2011 - aber nur wenn Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler) erzielt werden. Auch hier kann auf Antrag die Härtefallregelung greifen.
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass die elektronische Übermittlung von Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften für beschränkt Steuerpflichtige sowie von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit mehr als 10 Beteiligten später - vermutlich zum 1.1.2013 - startet.
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