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Kosten für Telefon-Warteschleifen entfallen
Die Kosten für Warteschleifen bei Sonderrufnummern wie 0180 oder 0900 Nummern entfallen seit dem 1.6.2013 komplett. Die Neuregelung gilt sowohl für Anrufe aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz. Eingeschlossen sind auch sog. nachgelagerte Warteschleifen, also beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung. Zulässig sind Warteschleifen nur noch bei Gratisnummern, für Anrufe mit normalen Ortsvorwahlen, Sonderrufnummern mit Festpreisen und herkömmlichen Mobilfunknummern.

Die Bundesnetzagentur verfolgt Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen. Um rechtswidrige Warteschleifen aufdecken zu können, ist sie allerdings auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen. Betroffene können sich unter der E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de direkt an die Bundesnetzagentur wenden.

Call-by-Call-Anbieter sind bereits seit August 2012 verpflichtet, den anfallenden Preis anzusagen, bevor der kostenpflichtige Teil des Gesprächs beginnt. Dann hat der Kunde 3 Sekunden Zeit aufzulegen, bevor die Verbindung aufgebaut und entgeltpflichtig wird. Ebenso muss der Anrufer über Tarifwechsel während eines laufenden Gesprächs informiert werden. Entfällt diese Ansage, muss der Kunde für das Gespräch nicht bezahlen.

Bei Umzug haben Verbraucher das Recht, ihren Festnetzvertrag unverändert an den neuen Wohnort mitzunehmen. Das gilt ebenso für den Internet- oder Mobilfunkvertrag. Wer in ein Gebiet umzieht, das der bisherige Anbieter nicht versorgen kann, profitiert von verkürzten Kündigungsfristen. Wird der Anbieter gewechselt, darf der Telefon- oder Internetanschluss nicht länger als einen Tag unterbrochen sein. Um dies zu gewährleisten, muss der alte Anbieter die Leitung so lange offen halten, bis der neue Anschluss funktioniert.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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