Mandanteninformation
August 2013
Keine neuen Nummernschilder bei Umzug
Der Bundesrat hat einer Verordnung der Bundesregierung mit Auflagen zugestimmt, die regelt, dass Autofahrer künftig ihre Nummernschilder bei Umzügen bundesweit mitnehmen dürfen. Zudem können Fahrzeuge künftig auch im Rahmen eines internetbasierten Verfahrens elektronisch außer Betrieb gesetzt werden. Das Inkrafttreten soll bis zum 1.1.2015 hinausgeschoben werden, um den Zulassungsbehörden eine ordnungsgemäße Umsetzung zu ermöglichen.
Der von der Bundesregierung ebenfalls vorgesehenen Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme auch beim Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbereich stimmte der Bundesrat hingegen nicht zu. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in der vom Bundesrat vorgegebenen Form in Kraft setzt.
Der Bundesrat hat einer Verordnung der Bundesregierung mit Auflagen zugestimmt, die regelt, dass Autofahrer künftig ihre Nummernschilder bei Umzügen bundesweit mitnehmen dürfen. Zudem können Fahrzeuge künftig auch im Rahmen eines internetbasierten Verfahrens elektronisch außer Betrieb gesetzt werden. Das Inkrafttreten soll bis zum 1.1.2015 hinausgeschoben werden, um den Zulassungsbehörden eine ordnungsgemäße Umsetzung zu ermöglichen.
Der von der Bundesregierung ebenfalls vorgesehenen Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme auch beim Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbereich stimmte der Bundesrat hingegen nicht zu. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in der vom Bundesrat vorgegebenen Form in Kraft setzt.
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