Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

Mandanteninformation

Vorsteuerabzug für ein Sport-/Luxusfahrzeug
Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind steuerlich nicht abziehbar, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Lebensführung ist dann berührt, wenn die Aufwendungen durch persönliche Motive des Steuerpflichtigen mitveranlasst sind.

Ein unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand liegt vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer die Aufwendungen nicht tätigen würde. Zu berücksichtigen sind jedoch alle Umstände des Einzelfalls, also die Größe des Unternehmens, die Höhe des Umsatzes und des Gewinns sowie die Bedeutung des Repräsentationsaufwands für den Geschäftserfolg nach der Art der ausgeübten Tätigkeit und seiner Üblichkeit.

Nach diesen Grundsätzen kam das Finanzgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung v. 6.6.2016 zu dem Entschluss, dass ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ausgeschlossen ist. Diese Aufwendungen berühren die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen und sind nach Auffassung des FG (anteilig) unangemessen.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung


Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190