Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

Mandanteninformation

Schlüsseldienst als haushaltsnahe Dienstleistung
Inwieweit Kosten für einen Schlüsseldienst zur Öffnung der Wohnungstür als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung steuerlich begünstigt wird, war eine Anfrage eines Abgeordneten im Bundestag.

Dazu stellte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister am 14.2.2017 fest:
Die steuerliche Begünstigung der Aufwendungen für einen Schlüsseldienst zur Öffnung der Wohnungstür hängt von der im konkreten Einzelfall erbrachten Leistung ab. Der Begriff "im Haushalt" ist hierbei räumlich-funktional auszulegen. Demzufolge wird der räumliche Bereich, in dem sich der Haushalt entfaltet, regelmäßig durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Ausnahmsweise können auch Leistungen begünstigt sein, die jenseits dieser Grenzen auf fremdem Grund erbracht werden. Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und diesem dienen.

Sobald die Arbeiten des Handwerkers nicht in einem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt stehen, wie z. B. bei Vorarbeiten in der Werkstatt, scheidet eine Begünstigung grundsätzlich aus.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190