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Für Nichtversicherte - Selbstständige - läuft die Schonfrist aus
Zum 1.7.2007 wurde der modifizierte Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt. Der Anspruch, sich im Standardtarif versichern zu können, gilt für Personen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben und für diejenigen, die nie versichert waren und z. B. wegen ihrer beruflichen Biografie der PKV zuzuordnen sind - insbesondere Selbstständige.

Dabei ist zu beachten, dass zum Ende diesen Jahres die günstigen Sonderkonditionen auslaufen, zu denen sich die PKV-Unternehmen freiwillig bereit erklärt haben.

Die Sonderkonditionen sind befristet bis Ende 2007 und sehen vor, dass für Nichtversicherte, die z. B. an einer chronischen Erkrankung leiden, nach einer Wartezeit auch laufende Behandlungskosten übernommen werden. Weiterhin haben sich diese Unternehmen freiwillig bereit erklärt, diese Personen - unabhängig von Alter und Gesundheitszustand - ohne Risikozuschläge in die Pflegeversicherung aufzunehmen.

Diese Sonderkonditionen gelten ab 2008 nicht mehr. Dann müssen die Privaten Krankenversicherungen laufende Behandlungskosten nicht mehr übernehmen und dürfen in der Pflegeversicherung risikoäquivalente Beiträge erheben.

Da ab 2009 der Standardtarif durch einen Basistarif ersetzt wird und ab diesem Zeitpunkt Versicherungspflicht besteht, sollten die betroffenen Personen über einen Beitritt zur Krankenversicherung nachdenken. Denn wer sich erst beim Eintritt des "Ernstfalls" versichert, muss dann alle Beiträge nachzahlen, die fällig geworden wären, wenn er sich schon rechtskonform ab dem 1.1.2009 versichert hätte.

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Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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