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Pendlerpauschale
Seit dem 1.1.2007 sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kraft gesetzlicher Regelung grundsätzlich keine Werbungskosten mehr und werden erst ab dem 21. Entfernungskilometer "wie Werbungskosten" behandelt. Mit Beschluss vom 23.8.2007 stellte der Bundesfinanzhof fest, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bestehen.

Die Finanzverwaltung teilt in ihrem Schreiben vom 4.10.2007 mit, dass sie Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattgeben wird, mit denen Steuerpflichtige im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte begehren, Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte auch für die ersten 20 Entfernungskilometer steuermindernd zu berücksichtigen.

Dies gilt auch für die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder künftig ergehende Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007. Die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids kann auch zur vorläufigen Erstattung entrichteter Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerabzugsbeträge führen.

Der Beschluss des BFH und das Schreiben der Finanzverwaltung haben auch Einfluss auf die Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diese können seit 2007 nach derzeitiger Gesetzeslage nur noch mit 15 % pauschal besteuert werden, soweit die Grenze von 20 km überschritten wird. Hier bestehen noch erhebliche Unsicherheiten, wie in der Praxis zu verfahren ist. Entsprechendes gilt für die Behandlung der Beiträge zur Sozialversicherung sowie u. U. für die Auswirkungen auf das Kindergeld.

Die letzte Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale trifft das Bundesverfassungsgericht.

Anmerkung: Die Steuerbescheide 2007 ergehen voraussichtlich vorläufig. Um jedoch Aussetzung der Vollziehung zu erreichen, ist ein Einspruch nötig.

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Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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