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Krankenkassenbeitrag ab 1.1.2009 einheitlich bei 15,5 %
Ab dem Jahr 2009 gilt bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde auf 14,6 % festgelegt. Zuzüglich der von den Versicherten allein zu tragenden 0,9 % bedeutet das einen Beitragssatz von 15,5 %.

Ab 2009 fließen alle Krankenkassenbeiträge in einen zentralen Gesundheitsfonds. Sofern eine Krankenkasse mit dem Geld aus dem Fond nicht auskommt, muss sie einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf maximal 1 % des Bruttoeinkommens betragen. Dem Versicherten steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Krankenkasse einen solchen Zusatzbeitrag erhebt.

Im Zusammenhang mit den Sozialversicherungsbeiträgen wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab dem 1.1.2009 von 3,3 auf 2,8 % gesenkt. Ab 1.7.2010 steigt der Beitragssatz auf 3 %.

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