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Bundesrat fordert Änderungen zur Erbschaftsteuerreform
Der Bundesrat hat eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Erbschaftsteuerreform abgegeben. Eine Forderung ist auf die Reduzierung der geplanten Behaltenspflicht für Unternehmen gerichtet.

Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Begünstigung von Unternehmensübergängen vor, wenn sie mit einer langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen über 10 Jahre und der Fortführung des Betriebes über 15 Jahre einhergehen. Die Länder verlangen eine Verkürzung auf 10 Jahre. Dies sei die äußerste Grenze dessen, was einem sich am Markt behauptenden Unternehmen aufzubürden sei. Ebenso verlangen die Länder eine Senkung der Behaltensfrist in der Land- und Forstwirtschaft.

Zur Vermeidung des sog. "Fallbeileffekts" setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass der Verschonungsabschlag anteilig auch dann gewährt wird, wenn zeitweise die erforderlichen Voraussetzungen nicht eingehalten sind.

Ohne eine solche Regelung würde etwa bei einem Erben, der den vom Erblasser übernommenen Betrieb im letzten, also dem 15. Jahr, aufgeben muss, der Verschonungsabschlag vollständig entfallen. Damit stünde dieser Unternehmer erbschaftsteuerrechtlich einem Erben gleich, der den Betrieb bereits nach einem Jahr zum Verkehrswert veräußert.

Eine weitere Anregung betrifft die steuerliche Behandlung naher Verwandter. Im Unterschied zum geltenden Recht berücksichtige der Gesetzentwurf das familiäre Näheverhältnis, zum Beispiel bei Geschwistern, zu wenig. Vielmehr stellen die in der Reform vorgesehenen Regelungen die nahen Verwandten den fremden Dritten gleich.

Der Bundesrat bat daher um Prüfung, wie eine stärkere Differenzierung zwischen den Erwerbern der Steuerklassen II (nahe Verwandte) und III (fremde Dritte) vorzunehmen sei.

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