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Vorläufige Kindergeldfestsetzung wegen der vom Bundesfinanzhof entschiedenen Verfassungswidrigkeit der Pendlerpauschale
Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden im Rahmen des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld/Freibeträge für Kinder) nur berücksichtigt, wenn deren eigene Einkünfte und Bezüge den unschädlichen Betrag (Grenzbetrag) von derzeit 7.680 Euro nicht übersteigen.

Durch die Regelungen im Jahressteuergesetz 2007 wird die Entfernungspauschale erst ab dem 21. Kilometer steuerlich berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof hält jedoch in mehreren Beschlüssen vom 10.1.2008 diese Regelung für verfassungswidrig. Entsprechend hat das Bundesfinanzministerium festgelegt, dass Steuerfestsetzungen hinsichtlich der Anwendung der Neuregelung für Entfernungspauschale vorläufig vorzunehmen sind.

Durch die Einschränkung der steuerlichen Anwendung der Entfernungspauschale ist u. U. auch das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag betroffen.

Das Bundeszentralamt für Steuern stellt nunmehr in einem Schreiben Folgendes klar:

Vorläufige Kindergeldfestsetzung: Führt letztendlich allein die Anwendung der gesetzlichen Neuregelung zur Entfernungspauschale dazu, dass der maßgebliche Grenzbetrag von 7.680 Euro überschritten wird, ist eine Kindergeldfestsetzung ab sofort mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Die Vorläufigkeitserklärung auf dem Bescheid erfasst nur die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Regelungen als verfassungswidrig angesehen werden. Sollte nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dieser Bescheid aufzuheben und Kindergeld festzusetzen sein, soll dies von Amts wegen vorgenommen werden; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich.

Anmerkung: Sollte auch das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale für verfassungswidrig erachten, können Eltern von Kindern, bei denen das Kindergeld wegen der Neuregelung der Entfernungspauschale gestrichen wurde, wieder mit Kindergeld rechnen.

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