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Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften ab dem Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte mit Urteil vom 9.3.2004 entschieden, dass die Regelungen des Einkommensteuergesetzes in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Fassung mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig sind, soweit Veräußerungsgeschäfte von Wertpapieren betroffen sind. Die Nichtigerklärung durch das BVerfG erstreckt sich jedoch nicht auf Nachfolgeregelungen. Betroffen waren demnach ausschließlich Fälle der Jahre 1997 und 1998.

Die Verfassungsbeschwerde wegen der Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften für den Veranlagungszeitraum 1999 hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. In seinem Beschluss vom 10.1.2008 kann es ein strukturelles Vollzugsdefizit hinsichtlich der Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften für den Veranlagungszeitraum ab 1999, das zur Verfassungswidrigkeit führt, nicht mehr feststellen. Der Gesetzgeber hat seit 1998 das im Regelfall der Besteuerung zur Anwendung kommende Ermittlungsinstrumentarium der Finanzbehörden kontinuierlich erweitert und so im Ergebnis nahezu lückenlose Kontrollmöglichkeiten geschaffen.

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