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Energieausweis für Altbauten - Wahlrecht noch bis 30.9.2008
Im August 2007 wurde bereits darüber berichtet, dass Eigentümer und Vermieter bei einem Verkauf oder einer beabsichtigten Vermietung ihrer Immobilie einen Energieausweis vorlegen müssen. Das gilt für alle Häuser, die bis 1965 fertiggestellt wurden. Für später gebaute Häuser muss der Energieausweis erst ab dem 1.1.2009 präsentiert werden.

Bis zum 30.9.2008 hat ein großer Teil der Immobilieneigentümer noch die Wahl zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Dabei ist zu beachten, dass der Verbrauchsausweis zwar günstiger aber auch weniger aussagekräftig ist. Ab dem 1.10.2008 müssen für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977 auf den Energiebedarf basierende Energieausweise ausgestellt werden.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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