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Wegfall der Pflichtversicherung in der Berufsgenossenschaft für Unternehmer und mitarbeitende Ehepartner zum 31.12.2007
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) hat die satzungsmäßige Versicherungspflicht für Unternehmer und deren in Betrieb tätigen Ehegatten zum 31.12.2007 aufgehoben.

Die Versicherung der Unternehmer, die bereits am 31.12.2007 bei der Berufsgenossenschaft versichert waren, wird als freiwillige Versicherung weitergeführt, ohne dass ein Antrag erforderlich war. Sollte die Fortführung der freiwilligen Versicherung nicht gewünscht werden, genügt ein kurzes Kündigungsschreiben. Die Versicherung endet dann mit Ablauf des Monats, in dem die schriftliche Kündigung bei der BGN eingeht.

Sind im Unternehmen mehrere Unternehmer tätig (z. B. bei einer GbR, OHG), dann muss jeder Unternehmer, der nicht mehr versichert sein möchte, eine schriftliche Kündigung einreichen.

Unternehmer, die ihren Betrieb erst nach dem 31.12.2007 eröffnet haben oder eröffnen werden, sind nicht automatisch bei der BGN versichert. Diese Personen können sich auf schriftlichen Antrag freiwillig versichern.

Mitarbeitende Ehepartner ohne Beschäftigungsverhältnis sind seit 1.1.2008 nicht mehr automatisch versichert. Diese Personen können sich durch schriftliche Antragstellung freiwillig versichern.

Ausnahme: Mittätige Ehegatten, die bereits vor dem 1.1.2008 eine Höherversicherung abgeschlossen hatten. Deren Versicherungsschutz wird automatisch als freiwillige Versicherung weitergeführt.

Nicht betroffen von den Änderungen sind Ehepartner von Unternehmern, die in einem Beschäftigungsverhältnis wie andere Arbeitnehmer stehen.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

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