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Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.11.2008 entschieden, dass beim Verbrauchsgüterkauf der Verkäufer von dem Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen kann.

Eine Verbraucherin hatte bei einem Versandhandelsunternehmen, ein "Herd-Set" zum Preis von 524,90 € gekauft. Nach ca. 18 Monaten stellte sie fest, dass sich die Emailleschicht im Backofen abgelöst hatte. Da eine Reparatur des Gerätes nicht möglich war, tauschte das Unternehmen den Backofen aus. Für die Nutzung des ursprünglich gelieferten Gerätes verlangte es rund 70 €, die die Käuferin entrichtete. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. forderte aufgrund einer Ermächtigung durch die Käuferin die Rückzahlung dieses Betrages.

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