Mandanteninformation
Juli 2010
Nachgeforderte Beiträge aufgrund einer Betriebsprüfung sind sofort fällig
Das Bayerische Landessozialgericht hat in seinem Beschluss vom 16.3.2010 klargestellt, dass die aufgrund einer Betriebsprüfung nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge sofort zur Zahlung fällig sind. Das gilt selbst dann, wenn dagegen Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde.
Das Bayerische Landessozialgericht hat in seinem Beschluss vom 16.3.2010 klargestellt, dass die aufgrund einer Betriebsprüfung nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge sofort zur Zahlung fällig sind. Das gilt selbst dann, wenn dagegen Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde.
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 UhrFreitag: 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung