Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

Mandanteninformation

Erhöhung des pauschalen Kilometersatzes wegen der Anhebung der Wegstreckenentschädigung?
Bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs zu Dienstreisen wird ein pauschaler Kilometersatz von 0,30 € je Fahrtkilometer steuerlich berücksichtigt. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz setzten den Kostenersatz für ihre Mitarbeiter zum 1.1.2009 auf 0,35 €/km herauf. Die Wegstreckenentschädigungen, die in Höhe von 0,35 €/km gezahlt werden, sind - unabhängig von einem Nachweis der tatsächlichen Kosten - steuerfrei. Danach liegt der steuerfreie pauschale Kilometersatz um 0,05 €/km höher als bei den übrigen Steuerpflichtigen.

In der Fachliteratur wird hierin eine sachliche Ungleichbehandlung von Empfängern von Wegstreckenentschädigungen nach den Landesreisekostengesetzen und den übrigen Steuerpflichtigen gesehen. Zu diesem Sachverhalt ist beim Finanzgericht Baden-Württemberg eine Klage anhängig. Über den weiteren Werdegang werden wir Sie bei Vorliegen weiterer Informationen unterrichten.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung


Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190