Mandanteninformation
September 2012
Mit Wohnrecht belegte Immobilie ist verwertbares Vermögen
Bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II sind als Vermögen alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen; ausgenommen das sog. Schonvermögen. Das Bundessozialgericht hat am 12.7.2012 entschieden, dass ein Haus (174 m²) aufgrund seiner Gesamtfläche die Angemessenheitsgrenze (selbst bewohntes Haus mit 3 Personen = 110 m²) überschreitet und daher nicht zum sog. Schonvermögen zählt. Trotz Belastung mit einem Wohnrecht ist es verwertbar z. B. durch Beleihung.
Bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II sind als Vermögen alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen; ausgenommen das sog. Schonvermögen. Das Bundessozialgericht hat am 12.7.2012 entschieden, dass ein Haus (174 m²) aufgrund seiner Gesamtfläche die Angemessenheitsgrenze (selbst bewohntes Haus mit 3 Personen = 110 m²) überschreitet und daher nicht zum sog. Schonvermögen zählt. Trotz Belastung mit einem Wohnrecht ist es verwertbar z. B. durch Beleihung.
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Bürozeiten:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 UhrFreitag: 08:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung