Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

Mandanteninformation

Entfernungspauschale deckt auch die Kosten für Behandlungs- und Krankenhausaufenthalt
Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind Werbungskosten. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 € anzusetzen. Mit der Entfernungspauschale sind "sämtliche Aufwendungen" abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte veranlasst sind.

Eine Ausnahme sieht das Gesetz allein für solche Aufwendungen vor, die durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfallen. Damit fallen nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (FG) in seiner Entscheidung vom 19.1.2018 auch außergewöhnliche Kosten unabhängig von ihrer Höhe unter die Abgeltungswirkung. Insofern sind sowohl Aufwendungen für Sach- als auch für Personenschäden, die auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen, durch die Entfernungspauschale abgegolten. Eine Auslegung etwa dahingehend, dass Personenschäden nicht von der Abgeltungswirkung erfasst werden, ist nach Auffassung des FG nicht angezeigt.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung


Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190