Mandanteninformation
April 2022
Elektronischer Abruf einer AU für Arbeitgeber verzögert sich
Seit dem 1.1.2022 läuft die Testphase des elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungsverfahrens (eAU) durch die Arbeitgeber. Geplant war, dass dies ab dem 1.7.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend sein sollte. Am 18.2.2022 hat der Deutsche Bundestag jedoch eine Verlängerung der Testphase bis mindestens 31.12.2022 beschlossen. Somit kommt die eAU für die Arbeitgeber verpflichtend frühestens zum 1.1.2023.
Seit dem 1.1.2022 läuft die Testphase des elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungsverfahrens (eAU) durch die Arbeitgeber. Geplant war, dass dies ab dem 1.7.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend sein sollte. Am 18.2.2022 hat der Deutsche Bundestag jedoch eine Verlängerung der Testphase bis mindestens 31.12.2022 beschlossen. Somit kommt die eAU für die Arbeitgeber verpflichtend frühestens zum 1.1.2023.
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