Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

Mandanteninformation

Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus seit 1.1.2023
Ab 1.1.2023 wird die Förderung für Elektroautos degressiv ausgestaltet und es gibt sie nur noch für rein elektrische Fahrzeuge. Maßgeblich für den Förderantrag ist das Datum der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de/elektromobilitaet). Eine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist.

Beim Umweltbonus beträgt der Bundesanteil an der Förderung ab 1.1.2023 4.500 € bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 € und 3.000 € bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 € bis 65.000 €. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing verdoppelt sich auf 12 Monate.

Ab 1.9.2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt und ab 1.1.2024 sinkt der Bundesanteil auf 3.000 € und der Förderdeckel auf 45.000 € Netto-Listenpreis des Basismodells. Der Anteil der Hersteller beträgt, wie bisher, 50 % der Gesamt-Bundesförderung.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190